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August 19, 2024Staat: Hilfe oder Hindernis im Kampf gegen den Faschismus?
Parteiverbote und Polizeimaßnahmen – der Staat könnte gegen die AfD vorgehen, doch ein verlässlicher Partner im antifaschistischen Kampf ist sie nicht. Viele argumentieren, ein Verbot der AfD würde die Gefahr ihrer faschistischen Ideologie beseitigen. Doch kann man dem Staat und seinen Verbotsmechanismen im Kampf gegen den Faschismus vertrauen?
Versuche, Nazi-Parteien zu verbieten, gab es schon in der Vergangenheit. Diese scheiterten jedoch vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG). Zwei Verbotsanträge gegen die faschistische NPD lehnte das BVG 2003 aus „verfahrensrechtlichen Gründen“ und 2017 ab, weil es keine „Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Umsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele“ sah. Immerhin 2003 stützte das Urteil die NPD, die bei der Bundestagswahl 2005 ihren Stimmenanteil vervierfachen konnte. Obwohl das Wahlergebnis von 1,6 Prozent deutlich unter der Fünf-Prozent-Hürde für den Einzug ins Parlament lag, hat das Urteil des Gerichts die Durchsetzungskraft der Nazis eher gestärkt als geschwächt.
Nun müsste aber auch der Inlandsgeheimdienst – euphemistisch „Bundesamt für Verfassungsschutz“ genannt – genügend Beweise sammeln, um eine Partei zu verbieten. Doch der Geheimdienst ist keineswegs verfassungstreu, wie sein offizieller Name vermuten lässt. Hans-Georg Maaßen, von 2012 bis 2018 sein Präsident, beriet die AfD 2015, wie sie der Beobachtung durch seine Behörde entgehen könne; 2016 vereitelte er die Verstrickung seiner Behörde mit der AfD, 2018 leugnete er die Hexenjagd auf Migranten in Chemnitz, während er auf Twitter zugleich von „eliminatorischem Rassismus gegen Weiße“ „im politischen und medialen Raum“ wetterte.
Mehr noch: Der Geheimdienst hat über sein fragwürdiges V-Mann-System den Aufbau zahlreicher faschistischer Organisationen mit Steuergeldern finanziert. So erhielt der Nazi-Kader Tino Brandt als V-Mann „Otto“ von 1996 bis 2001 rund 200.000 Mark vom Geheimdienst, die er unter anderem in den Aufbau des rechtsextremen Thüringer Heimatschutzes investierte – jener Organisation, aus der 1999 die faschistische, terroristische Gruppe NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) hervorging. Der 2014 wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen verurteilte Brandt ist nur einer von vielen – und das V-Mann-System läuft weiterhin wie am Schnürchen.
Bei der Mordserie des NSU auf Migranten von 2000 bis 2006 lenkte die Polizei die Ermittlungen gezielt in die falsche – rassistische – Richtung; Einmal war ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes am Tatort, als auf ein Opfer geschossen wurde, ein anderes Mal in unmittelbarer Nähe. Nach Auffliegen des Skandals starben Zeugen, bevor sie vernommen werden konnten, zum Teil unter ungeklärten Umständen. Der Inlandsgeheimdienst schredderte Akten, bevor Untersuchungsausschüsse ihre Arbeit aufnehmen konnten.
Auch bei der Polizei ist Rechtsextremismus ein erhebliches Problem: Todesfälle in Polizeigewahrsam, rechtsradikale Chatgruppen, Drohbriefe des NSU 2.0 und die Vernetzung von Beamten mit faschistischen Gruppen zeugen davon. Nach Recherchen des Magazins Stern ermitteln die Landesinnenministerien derzeit gegen mindestens 400 Polizisten wegen des Verdachts rechtsextremistischer Gesinnung – für Kriminologe Tobias Singelnstein ist das aber „nur die Spitze des Eisbergs“.
Doch wie steht es mit der Regierung? Bundesinnenminister Faeser (SPD) hat am 16. Juli das faschistische Magazin Compact verboten. Gleichzeitig wird die linke Zeitung Junge Welt vom Inlandsgeheimdienst ausspioniert und im Verfassungsschutzbericht als „extremistisch“ geführt. Die deutschen Geheimdienste sehen dieselbe Gefahr von „rechtsextrem“, „linksextrem“ und „Islamisten“, wie aus ihren Berichten hervorgeht. Die Palästinasolidaritätsbewegung ist mit der ständigen Untergrabung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit konfrontiert. Verbote und Gesetze, die die Regierung angeblich gegen die Rechte erlässt, treffen meist linke Stimmen und Bewegungen.
Staatliche Stellen gehen nur dann gegen militante Nazis vor, wenn deren Handeln ihren eigenen Interessen zuwiderläuft oder die Öffentlichkeit auf sie aufmerksam geworden ist. Warum also lässt der Staat faschistischen Organisationen nicht nur freien Lauf, sondern fördert sie manchmal sogar aktiv?
Die Gründe sind zunächst historisch: 1956 übernahm der Bundesnachrichtendienst die von der NATO gegründeten Stay-behind-Organisationen – paramilitärische Gruppen, die im Falle einer Invasion hinter den Linien der Truppen des Warschauer Pakts eingesetzt werden sollten und sich überwiegend aus Nazis rekrutierten. Im Laufe der Zeit erwies sich die Zusammenarbeit für Staat und Regierung als nützlich. Die Faschisten konnten Aufgaben übernehmen, die für die Polizei illegal wären. So konnte die konservative Kohl-Regierung 1992 erstmals das Asylrecht unter Verweis auf die rassistischen Pogrome in Rostock-Lichtenhagen, die westdeutsche Nazi-Kader organisiert hatten, untergraben. Darüber hinaus ist der Faschismus für die Elite immer noch eine Option zu herrschen, wenn der Parlamentarismus nicht mehr zu ihren Gunsten arbeitet, wie es 1933 der Fall war.
Daher ist der bürgerliche Staat kein verlässlicher Partner im Kampf gegen den Faschismus. Im Gegenteil: Der Staat schickt seine Polizeikräfte hinter Antifaschisten her, wenn wir gegen AfD & Co. vorgehen. Die einzige Möglichkeit, wie wir gegen die Faschisten aus der AfD und darüber hinaus kämpfen können, besteht darin, auf der Straße gegen sie vorzugehen und uns in diesem Kampf nicht auf den Staat zu verlassen. Angesichts der wachsenden Unterstützung der AfD in vielen ostdeutschen Bundesländern ist es unsere Pflicht, breite, einheitliche Fronten aufzubauen, um die Faschisten ein für alle Mal zu zerschlagen.







